AGB des Panoramahotels GROBAUER

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments/-suiten zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ferien-Resorts.
    1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferien-Resorts.
    1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
    2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Ferien-Resort zustande. Dem Ferien-Resort steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2.2 Vertragspartner sind das Ferien-Resort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Ferien-Resort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferien-ResortAufnahmevertrag, sofern dem Ferien-Resort eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    2.3 Das Ferien-Resort haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ferien-Resorts beschränkt.
    2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
    2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Ferien-Resorts auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    3.1 Das Ferien-Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Ferien-Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferien-Resorts an Dritte.
    3.3 Unsere Preise beinhalten die zur Zeit gültige MWST von 7% bzw. 19%, MWSTErhöhungen führen zu einer unmittelbaren Preisanpassung in Höhe des erhöhten MWST-Anteils. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der vom Ferien-Resort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
    3.4 Die Preise können vom Ferien-Resort ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Ferien-Resorts oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das FerienResort dem zustimmt.
    3.5 Der Mietpreis sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Für Sonderangebote gelten die Preise laut Programmausschreibung. Alle anderen Leistungen, z.B. Restaurations- und Extra-Aktivitäten, zahlt der Gast direkt am Ort der Inanspruchnahme, wenn diese Leistungen nicht ausdrücklich im Programm eingeschlossen sind.
    3.6 Rechnungen des Ferien-Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Ferien-Resort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Ferien-Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Ferien-Resort der eines höheren Schadens vorbehalten.
    3.7 Im Falle des Verzugs ist das Ferien-Resort berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit EUR 8,- je Mahnschreiben zu berechnen.
    3.8 Das Ferien-Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Ferien-Resorts aufrechnen oder mindern.

  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
    4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Ferien-Resort geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferien-Resorts. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Ferien-Resorts oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    4.2 Tritt der Kunde bis 59 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entsteht für ihn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- . Ab dem 59 Tag bis 29 Tage vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung zugunsten des Ferien-Resorts. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 28 Tage vor Mietbeginn wird der Aufenthalt, wenn keine anderweitige Vermietung möglich ist, analog § 651 i BGB in Rechnung gestellt. Sofern das Mietobjekt anderweitig vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr gegebenenfalls auf EUR 25,- .Eine kurzfristige Weitervermietung sowie eingesparte Kosten (außer bei Pauschalen!) werden selbstverständlich angerechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Ferien-Resort entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
    4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Ferien-Resort die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
    4.4 Dem Ferien-Resort steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 80 % für Halbpensions- und 70% für Vollpensionsarragements zu zahlen.
    4.5 Im Miet-/Reisepreis ist keine Reisekosten-Rücktrittsversicherung enthalten. Das Ferien-Resort empfiehlt aber dringend den Abschluss einer solchen. Das FerienResort sendet Ihnen auf Wunsch gerne ein Formular per Post zu. Der Abschluss der Reiseabsicherung kommt durch Einzahlung/Überweisung zustande. Ferner ist es möglich die Reiseabsicherung schnell und bequem online über die Homepage des Ferien-Resorts abzuschließen.

  5. Rücktritt des Ferien-Resorts
    5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom FerienResort gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Ferien-Resort zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5.2 Ferner ist das Ferien-Resort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    5.2.1 höhere Gewalt oder andere vom Ferien-Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    5.2.2 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    5.2.3 das Ferien-Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferien-Resort-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferien-Resorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferien-Resorts zuzurechnen ist; 5.2.4 ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.
    5.3. Das Ferien-Resort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in der Kenntnis zu setzen.
    5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferien-Resorts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
    6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Ferien-Resort versucht nach Möglichkeit, den Wünschen des Kunden im Hinblick auf die Lage der Apartments/Suiten zu entsprechen. Eine Garantie für eine bestimmte gewünschte Lage kann jedoch nicht übernommen werden kann.
    6.2. Das Ferien-Resort vermietet eingerichtete Wohneinheiten. Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters an der Mietsache entstehen, hat der Mieter zu ersetzen.
    6.3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Ferien-Resort spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Ferien-Resort über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem FerienResort nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  7. Haftung des Ferien-Resorts
    7.1. Das Ferien-Resort haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich (z.B. sportlicher Einrichtungen) jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Ferien-Resorts zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferien-Resorts auftreten, wird das Ferien-Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    7.2. Soweit dem Kunden in den Wohnbereichen Sachen verloren gehen, Sachen beschädigt oder zerstört werden, trifft eine Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Verlust oder die Beschädigung der Sachen vom Ferien-Resort oder des in den jeweiligen Bereichen tätigen Personals vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ferner haftet das Ferien-Resort für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber EUR 3.060,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 760,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 2.500,- im Ferien-Resort-Safe aufbewahrt werden. Das Ferien-Resort empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem FerienResort Anzeige macht (§ 703 BGB).
    7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Ferien-Resorts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Ferien-Resort-Garage oder auf einem Ferien-Resort-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferien-Resort-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Ferien-Resort nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Ferien-Resorts.
    7.5. Weckaufträge werden vom Ferien-Resort mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
    7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Ferien-Resort übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  8. Schlussbestimmungen
    8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferien-Resort-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferien-Resorts.
    8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Ferien-Resorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Ferien-Resorts.
    8.4. Es gilt deutsches Recht. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungs-  verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
    8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferien-Resort-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.